Die Kosten für die Schwangerenbetreuung und -vorsorge, sowie für das Wochenbett werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein Geburtsvorbereitungskurs bis zu 14 Zeitstunden und ein Rückbildungskurs von 10 Zeitstunden wird ebenfalls erstattet.

Unabhängig von der Art der Entbindung, auch nach Adoptionen, haben Sie Anspruch auf Hebammenbetreuung nach der Geburt. In den ersten 10 Tagen kann ich Sie täglich besuchen und weitere 16 Hausbesuche werden von der gesetzlichen KK bis zur vollendeten 8. Lebenswoche Ihres Kindes übernommen.

Nach dieser Zeit sind weitere Besuche zur Stillberatung und bei Ernährungsproblemen des Säuglings auf Kosten der Krankenkasse möglich und darüber hinaus auf Anordnung Ihres Arztes. Die privaten Kassen bieten ein sehr unterschiedliches Leistungsangebot um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett herum. Bitte fragen Sie persönlich bei Ihrer Krankenkasse nach!

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